Voraussetzung

  • Der Bauzustand sollte soweit fortgeschritten sein, dass die Dichtheit der Baukörperhülle gegeben ist.

    Anforderung Gebäude
    - Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand
    - Rolladenkästen, Fenster und Türen sind luftdicht eingebaut.
    - Fenster und Außentüren sind alle verschlossen.
    - Die Dampfbremsen in Dach und Wand sind mit einer Querlattung versehen.
    - Sanitäröffnungen sind verschlossen, z. B. Siphons von Abwasserrohren sind mit Wasser gefüllt.
    - Lüftungsanlagen mit / ohne Wärmetauscher müssen zentral verschließbar sein.
    - Der Kaminöfen ist verputzt gereinigt und verschlossen.
    - Türen zu unbeheizten Räumen sind Luftdicht eingebaut.

    Vorrausetzung Leckageortung mit Thermografie
    - Das Gebäude wurde min. 24 h vor der Messung gleichmäßig auf 20 °C aufgeheizt.
    - Ein min. Temperaturunterschied innen zu außen von 5 – 10 °C.

    Sonstiges
    Temporäre Abdichtungen größer als 200 cm² müssen bauseits verschlossen sein, auch kleinere Abdichtungen sollten nicht mehr als 5 unverschlossen sein, sonst wird der Klebeaufwand gesondert berechnet.
    - Briefkastenschlitze und Kaminlüftungen sind nicht verklebt.
    - Alle zu prüfenden Bereiche sind frei zugänglich.
    - Leitern oder Gerüste stehen bauseits zur Verfügung.
    - Das Gebäude ist ausreichend beleuchtet.
    - Ein 220 V Stromanschluss ist an der Haustür vorhanden.

    Verschiedene Bauabschnitte, die gesondert gemessen werden sollen, müssen räumlich getrennt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Überströmungen durch Installationsschächte vermieden werden müssen, da sonst kein Unterdruck aufgebaut werden kann